Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Kaufverträge und Reparaturaufträge zwischen Kuster & Keller Gepäck und der Kundschaft. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Reisegepäck sowie die Annahme und Ausführung von Reparaturaufträgen durch Kuster & Keller Gepäck. Bitte lesen Sie die Bedingungen vor einer Bestellung oder Auftragserteilung aufmerksam durch.
Klare Regeln für Kauf, Auftrag und Kommunikation. Die aktuelle Fassung gilt für alle neuen Vereinbarungen.
Diese AGB gelten für sämtliche Kaufverträge und Reparaturaufträge zwischen Kuster & Keller Gepäck und der Kundschaft. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Vertragspartner ist Kuster & Keller Gepäck, Ottostrasse 25, 8005 Zürich. Die Kundschaft bestätigt mit ihrer Bestellung, dass die angegebenen Daten vollständig und richtig sind.
Eine Bestellung wird verbindlich, sobald sie von Kuster & Keller Gepäck angenommen oder die Ware übergeben wird. Die Verfügbarkeit bleibt bis zur Bestätigung vorbehalten.
Preis, Umfang und Termin eines Auftrags werden schriftlich oder nachvollziehbar per E-Mail festgehalten. Mündliche Zusagen brauchen eine Bestätigung.
Beide Seiten informieren einander rechtzeitig über Änderungen, Hindernisse und erkennbare Mängel.
Es gilt die Version, die bei Vertragsabschluss zugänglich war. Spätere Änderungen gelten nur für neue Vereinbarungen.
Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken und enthalten die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Der Kaufpreis wird bei Übergabe, Abholung oder nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. Liefertermine sind Richtwerte, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware auf die Kundschaft über. Prüfen Sie Koffer und Taschen bei Erhalt auf sichtbare Schäden und melden Sie diese zeitnah. Sonderbestellungen werden nach Freigabe verbindlich bearbeitet.
Ein Reparaturauftrag beginnt mit der Prüfung des Gepäckstücks. Der konkrete Aufwand zeigt sich oft erst nach dem Öffnen.
Bei der Annahme werden Gepäckstück, sichtbarer Schaden und gewünschte Arbeit festgehalten. Persönliche Gegenstände müssen vorher entfernt werden.
Zeigt die Prüfung zusätzliche Schäden, informiert Kuster & Keller Gepäck über den voraussichtlichen Mehraufwand. Die Ausführung beginnt nach Ihrer Zustimmung.
Repariert wird im vereinbarten Umfang. Ersatzteile können vom Original abweichen, wenn die Funktion erhalten bleibt und dies sachlich erforderlich ist.
Die reparierte Ware ist nach Benachrichtigung abzuholen. Offene Beträge werden bei der Übergabe fällig.
Erkennbare Mängel melden Sie bitte unmittelbar bei der Übergabe oder innerhalb angemessener Frist. So kann Kuster & Keller Gepäck den Sachverhalt prüfen und eine passende Lösung anbieten.
Für Schäden aus unsachgemässer Nutzung, normaler Abnutzung, Überlastung oder Eingriffen Dritter wird keine Verantwortung übernommen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.