Rechtliche Hinweise

AGB – Kuster & Keller Gepäck

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Reisegepäck sowie die Annahme und Ausführung von Reparaturaufträgen durch Kuster & Keller Gepäck. Bitte lesen Sie die Bedingungen vor einer Bestellung oder Auftragserteilung aufmerksam durch.

Geöffneter Reisekoffer mit Vertragsunterlagen auf einem Arbeitstisch in Zürich
Standort und Vertragspartner: Ottostrasse 25, 8005 Zürich
01 / Geltung

Vertragsumfang

Klare Regeln für Kauf, Auftrag und Kommunikation. Die aktuelle Fassung gilt für alle neuen Vereinbarungen.

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Kaufverträge und Reparaturaufträge zwischen Kuster & Keller Gepäck und der Kundschaft. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Vertragspartner

Vertragspartner ist Kuster & Keller Gepäck, Ottostrasse 25, 8005 Zürich. Die Kundschaft bestätigt mit ihrer Bestellung, dass die angegebenen Daten vollständig und richtig sind.

Bestellung

Eine Bestellung wird verbindlich, sobald sie von Kuster & Keller Gepäck angenommen oder die Ware übergeben wird. Die Verfügbarkeit bleibt bis zur Bestätigung vorbehalten.

Schriftliche Abrede

Preis, Umfang und Termin eines Auftrags werden schriftlich oder nachvollziehbar per E-Mail festgehalten. Mündliche Zusagen brauchen eine Bestätigung.

Verantwortung

Beide Seiten informieren einander rechtzeitig über Änderungen, Hindernisse und erkennbare Mängel.

Fassung

Es gilt die Version, die bei Vertragsabschluss zugänglich war. Spätere Änderungen gelten nur für neue Vereinbarungen.

02 / Verkauf

Kauf und Lieferung

Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken und enthalten die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Der Kaufpreis wird bei Übergabe, Abholung oder nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. Liefertermine sind Richtwerte, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware auf die Kundschaft über. Prüfen Sie Koffer und Taschen bei Erhalt auf sichtbare Schäden und melden Sie diese zeitnah. Sonderbestellungen werden nach Freigabe verbindlich bearbeitet.

Hände bei der Übergabe eines schwarzen Trolleys in einem Zürcher Gepäckgeschäft
Übergabe, Prüfung und Zahlungsbeleg gehören zum Kaufabschluss.
03 / Service

Reparaturbedingungen

Ein Reparaturauftrag beginnt mit der Prüfung des Gepäckstücks. Der konkrete Aufwand zeigt sich oft erst nach dem Öffnen.

01 / Annahme

Schaden erfassen

Bei der Annahme werden Gepäckstück, sichtbarer Schaden und gewünschte Arbeit festgehalten. Persönliche Gegenstände müssen vorher entfernt werden.

02 / Prüfung

Aufwand bestätigen

Zeigt die Prüfung zusätzliche Schäden, informiert Kuster & Keller Gepäck über den voraussichtlichen Mehraufwand. Die Ausführung beginnt nach Ihrer Zustimmung.

03 / Ausführung

Reparatur durchführen

Repariert wird im vereinbarten Umfang. Ersatzteile können vom Original abweichen, wenn die Funktion erhalten bleibt und dies sachlich erforderlich ist.

04 / Abholung

Ergebnis prüfen

Die reparierte Ware ist nach Benachrichtigung abzuholen. Offene Beträge werden bei der Übergabe fällig.

04 / Mängel

Haftung und Gewährleistung

Erkennbare Mängel melden Sie bitte unmittelbar bei der Übergabe oder innerhalb angemessener Frist. So kann Kuster & Keller Gepäck den Sachverhalt prüfen und eine passende Lösung anbieten.

Für Schäden aus unsachgemässer Nutzung, normaler Abnutzung, Überlastung oder Eingriffen Dritter wird keine Verantwortung übernommen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.

05 / Kontakt

Kontakt und Gerichtsstand

Unternehmen Kuster & Keller Gepäck
Adresse Ottostrasse 25, 8005 Zürich, Schweiz
Kommunikation Telefon +41 72 539 56 42 · E-Mail [email protected]. Es gilt Schweizer Recht. Der gesetzliche Gerichtsstand bleibt vorbehalten.